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   BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73   

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https://dejure.org/1975,946
BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73 (https://dejure.org/1975,946)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1975 - VI R 60/73 (https://dejure.org/1975,946)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1975 - VI R 60/73 (https://dejure.org/1975,946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bauhandwerker - Schwarzarbeit - Nebenberufliche Schwarzarbeit - Bauherr

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmereigenschaft - nebenberufliche Schwarzarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Nichtselbständigkeit bei nebenberuflicher "Schwarzarbeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Gelegenheitsarbeiter
    Schwarzarbeit
    Aufgaben der Finanzbehörden
    Lohnsteuer

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 466
  • DB 1975, 1393
  • BStBl II 1975, 513
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73
    Es führt aus, das FG habe nicht die vom BFH im Urteil vom 24. November 1961 VI 183/59 S (BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37) herausgestellten Grundsätze beachtet, wann eine Nebentätigkeit in selbständiger oder nichtselbständiger Stellung geleistet werde.

    Der Senat hat diese Vorschrift in der Grundsatzentscheidung VI 183/59 S für rechtswirksam angesehen.

    Wie der Senat in der Entscheidung VI 183/59 S ferner hervorhob, ist bei einer zeitlich nur kurzen Berührung mit dem Betrieb des Auftraggebers die Eingliederung des Beauftragten in dessen Betrieb besonders sorgfältig zu prüfen, wobei bei einfachen Arbeiten eher eine Eingliederung in den Betrieb und die Gestellung einer Arbeitskraft anzunehmen ist als bei gehobenen Arbeiten.

    Das FG hat zu Recht dem Umstand Bedeutung beigemessen, daß die Bauhandwerker letztlich nicht persönlich zur Arbeitsleistung verpflichtet waren, sondern daß ihre Leistung von Fall zu Fall auch von anderen Arbeitnehmern ausgeführt werden konnte (vgl. auch BFH-Urteil VI 183/59 S zu I. 3. der Urteilsbegründung).

  • BFH, 18.01.1974 - VI R 221/69

    Arbeitnehmereigenschaft eines kurzfristig tätigen Gelegenheitsarbeiters

    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73
    Nach der dort angeführten ständigen Rechtsprechung des BFH und nach dem Urteil des Senats vom 18. Januar 1974 VI R 221/69 (BFHE 111, 326, BStBl II 1974, 301) müssen stets alle Umstände gegeneinander abgewogen werden, die im Einzelfall für oder gegen die Selbständigkeit einer Beschäftigung sprechen.
  • BFH, 26.01.1973 - VI R 201/69
    Auszug aus BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73
    Es ist nicht erforderlich, daß das FG zu einem bestimmten Ergebnis kommen mußte; es genügt, wenn es hierzu kommen konnte (vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1973 VI R 201/69, BFHE 108, 343).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen

    Sie ist möglich, auch wenn wegen der fehlenden Mitwirkung der Kläger nur in beschränktem Maße Material für die Tatsachenwürdigung zur Verfügung stand (zur Beurteilung der Selbständigkeit eines Schwarzarbeiters vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975, 513; Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. Juni 1975 IX L 159/73, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1975, 477, und Urteil des FG Nürnberg vom 28. April 1976 V 232/75, EFG 1976, 453).
  • BFH, 20.02.1979 - VIII R 52/77

    Abgrenzung zwischen nichtselbständiger und gewerblicher Tätigkeit

    In welche Einkunftsart Einkünfte aus einer sogenannten Nebentätigkeit fallen, ist nach der Art der Tätigkeit selbst und unabhängig von der Haupttätigkeit zu beurteilen (BFH-Urteile vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975, 513; vom 4. Dezember 1975 IV R 162/72, BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291).
  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4571/10

    Abgrenzung von unternehmerischer zu nichtselbständiger Tätigkeit;

    Das Gewicht dieser Gesichtspunkte wird allein schon durch die Tatsache abgewertet, dass Vorgaben des Auftraggebers zur Arbeitszeit und zur Arbeitsausführung einschließlich der unterbliebenen Gestellung von Arbeitsmittel durch den Auftragnehmer sowohl bei selbständig wie auch bei nichtselbständig für einen Auftraggeber handelnden Personen vorkommen können (vgl. BFH, Urteil vom 21.03.1975 VI R 60/73, BFHE 115, 46, BStBl II 1975, 513).
  • BFH, 03.08.1978 - VI R 212/75

    Die Tätigkeit eines Synchronsprechers bei der Synchronisierung eines

    Bei einfachen Arbeiten, vor allem bei Handarbeiten, ist eine Eingliederung in den Betrieb eher anzunehmen als bei gehobenen Arbeiten, in denen die Weisungsbefugnis des Unternehmers sich mehr auf äußere und organisatorische Dinge beschränkt, während der Betroffene im übrigen in der Gestaltung seiner Tätigkeit freie Hand hat (vgl. insoweit auch das BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975, 513).
  • BFH, 10.09.1976 - VI R 80/74

    Grundsätze zur Arbeitnehmereigenschaft von nebenberuflich in Gaststätten

    Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit grundsätzlich von den Fällen, daß eine Privatperson Musiker zur Gestaltung einer Feier (Hochzeit und dergleichen) oder daß z. B. auch ein Hauseigentümer Bauhandwerker zur Errichtung einer Garage (sog. Schwarzarbeiter-Urteil vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975 513) beschäftigt; denn in diesen Beispielsfällen kann von einer Eingliederung in einen Betrieb oder ein Unternehmen in der Regel nicht gesprochen werden.
  • BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03

    Abgrenzung selbstständige, gewerbliche oder nichtselbstständige Tätigkeit

    Das Finanzgericht (FG) ist nicht von den in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteilen (vom 18. Januar 1974 VI R 221/69, BFHE 111, 326, BStBl II 1974, 301; vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975, 513, und vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534) abgewichen.
  • FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17

    § 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV

    Übt die beschäftigte Person mehrere Tätigkeiten für verschiedene Auftraggeber aus, so ist jede dieser Tätigkeiten für sich und nach ihren jeweiligen Merkmalen zu beurteilen (z. B. BFH vom 21.03.1975 - VI R 60/73, BStBl. II 1975, 513 zu schwarz arbeitenden Bauhandwerkern).
  • FG Brandenburg, 29.06.2006 - 5 K 1296/05

    ABM-Kräfte als Arbeitnehmer i.S. des § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1993

    Die dem Investitionszulagenrecht zugehörige Norm des § 5 Abs. 3 InvZulG 1993 ist damit - wie auch die Klägerin zugesteht - zuvörderst nach § 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der seinerzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (LStDV 1990; BGBl. I S. 1848, BStBl. I S. 405) auszulegen, der wiederum in zutreffender Auslegung des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen eigenständigen steuerrechtlichen Arbeitnehmerbegriff beschreibt (vgl. etwa Selder in: Blümich, Einkommensteuergesetz, Investitionszulagengesetz 1996, Stand August 2004, § 5 InvZulG 1996, Rdnr. 30; Rosarius in: Jasper u.a., Investitionsförderung Handbuch, Stand Dezember 2005, § 2 InvZulG 1999, Rdnr. 189; siehe auch BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 131/73, BFHE 115, 466).
  • FG Nürnberg, 15.01.2003 - V 293/00

    Lohnsteuerhaftung für Arbeitsleistung durch Mitglieder eines Maschinen- und

    Entscheidend ist ferner, wer das Unternehmerrisiko trägt (BFH-Urteil vom 21.03.1975 VI R 60/73, BFHE 115, 46, BStBl. II 1975, 513).
  • FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07

    Ablehnung der Erteilung einer Steuernummer für polnische Staatsangehörige nach

    Sollte es daher zu dem Abschluss mehrerer "Dienstleistungsverträge" nebeneinander kommen, bedarf es bei dieser Sachlage der Überprüfung, ob - in Abgrenzung zu einer unternehmerischen Tätigkeit - es sich um mehrfache Arbeitsverträge handelt, innerhalb derer jeweils eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt (vergl. dazu Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Auflage, § 19 Rz. 9 m.w.N. auf BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 60/73, BStBl II 1975, 513; vergl. zu diesem Gesichtspunkt auch: Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. November 2005 2 K 2709/03, DStRE 2007, 285).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.1994 - 2 K 1447/92

    Lohnsteuer; Arbeitnehmereigenschaft von Kistensortierern

  • FG Düsseldorf, 21.04.1997 - 7 V 6073/96

    Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitgebereigenschaft i. S. d. LStDV

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